Das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz, BWaldG) dürfte außerhalb der Forstbranche kaum jemand wahrnehmen, doch dieses definiert seit 1975 den Umgang mit den Wäldern in Deutschland. Dem Wald als Wirtschaftsfaktor steht der Wald als Erholungsraum gegenüber, leider mit diversem Konfliktpotiential. Seit längerem ist es Thema, dieses Gesetz zu reformieren und an zeitgenössische Begebenheiten anzupassen. In den Siebzigern gab es kaum Harvester, keine MTB und keine Klimakrise mit jahrelangen Trockenphasen und Borkenkäferkalamität in aktuellen Größenordnungen etc. pp. Jetzt ist man konkret geworden und ein erster Referentenentwurf wurde vorgestellt.

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🐿 Waldwegenutzung

Nun ist das hier kein Juristen-BLOG, doch als forstwirtschaftlich tätig und MTB fahrend bin ich wohl Adressat dieser Neuerung. In der zweiten Eigenschaft finde ich besonders den Komplex der Nutzung des Waldes zur Erholung und eben durch MT-Biker spannend. Jener wird gegenwärtig in Biker-Foren diskutiert, so bin ich im übrigen erst drauf gekommen. Aus dem Entwurf des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mutet ein Aspekt nahezu kabarettistisch an. In Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald liest man:

Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung
des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.

§ 33 | 3 BWaldG (Entwurf)

Konkret bedeutet das u. a., die Planung und Veröffentlichung von Routen sowie Aufzeichnung von Tracks ist erst nach Einholung einer behördlichen Genehmigung statthaft. Ein Fachmensch aus der Forstbranche nennt den Auszug aus dem Entwurf im Szeneblatt Forstpraxis (wo sich freundlicherweise anhänglich der BWaldG-Entwurf als PDF befindet.) griffig den »Komoot-Paragraf«.

➜ Man darf gespannt bleiben, was aus dem heiß gekochten und debattierten Entwurf nach dem Beschluß übrig bleibt und ob ich dann irgendwann »MTB-Befahrungs-Zertifikate« für meine Waldparzelle – wo neben einem öffentlichen Wanderweg auch ein illegaler MTB-Trail durchführt – ausgeben und im Umkehrschluß bei anderen einholen muß 🙃

[Update 30.11.2023] Das MTB-News.de-Forum hat das Thema nun auch aufgegriffen, einen Waldexperten interviewt und folgenden Artikel in die Community geworfen… Etwas reißerisch die Headline im Newsletter.

Ja – es wird verboten werden – für alle, überall!

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