Das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz, BWaldG) dürfte außerhalb der Forstbranche kaum jemand wahrnehmen, doch dieses definiert seit 1975 den Umgang mit den Wäldern in Deutschland. Dem Wald als Wirtschaftsfaktor steht der Wald als Erholungsraum gegenüber, leider mit diversem Konfliktpotiential. Seit längerem ist es Thema, dieses Gesetz zu reformieren und an zeitgenössische Begebenheiten anzupassen. In den Siebzigern gab es kaum Harvester, keine MTB und keine Klimakrise mit jahrelangen Trockenphasen und Borkenkäferkalamität in aktuellen Größenordnungen etc. pp. Jetzt ist man konkret geworden und ein erster Referentenentwurf wurde vorgestellt.
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