Das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz, BWaldG) dĂŒrfte außerhalb der Forstbranche kaum jemand wahrnehmen, doch dieses definiert seit 1975 den Umgang mit den WĂ€ldern in Deutschland. Dem Wald als Wirtschaftsfaktor steht der Wald als Erholungsraum gegenĂŒber, leider mit diversem Konfliktpotiential. Seit lĂ€ngerem ist es Thema, dieses Gesetz zu reformieren und an zeitgenössische Begebenheiten anzupassen. In den Siebzigern gab es kaum Harvester, keine MTB und keine Klimakrise mit jahrelangen Trockenphasen und BorkenkĂ€ferkalamitĂ€t in aktuellen GrĂ¶ĂŸenordnungen etc. pp. Jetzt ist man konkret geworden und ein erster Referentenentwurf wurde vorgestellt.

★★☆★

🐿 Waldwegenutzung

Nun ist das hier kein Juristen-BLOG, doch als forstwirtschaftlich tĂ€tig und MTB fahrend bin ich wohl Adressat dieser Neuerung. In der zweiten Eigenschaft finde ich besonders den Komplex der Nutzung des Waldes zur Erholung und eben durch MT-Biker spannend. Jener wird gegenwĂ€rtig in Biker-Foren diskutiert, so bin ich im ĂŒbrigen erst drauf gekommen. Aus dem Entwurf des Bundesministerium fĂŒr ErnĂ€hrung und Landwirtschaft (BMEL) mutet ein Aspekt nahezu kabarettistisch an. In Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald liest man:

Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, RĂŒckegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose FlĂ€chen im Wald bedarf der Zustimmung
des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zustÀndigen Behörde.

§ 33 | 3 BWaldG (Entwurf)

Konkret bedeutet das u. a., die Planung und Veröffentlichung von Routen sowie Aufzeichnung von Tracks ist erst nach Einholung einer behördlichen Genehmigung statthaft. Ein Fachmensch aus der Forstbranche nennt den Auszug aus dem Entwurf im Szeneblatt Forstpraxis (wo sich freundlicherweise anhÀnglich der BWaldG-Entwurf als PDF befindet.) griffig den »Komoot-Paragraf«.

➜ Man darf gespannt bleiben, was aus dem heiß gekochten und debattierten Entwurf nach dem Beschluß ĂŒbrig bleibt und ob ich dann irgendwann »MTB-Befahrungs-Zertifikate« fĂŒr meine Waldparzelle – wo neben einem öffentlichen Wanderweg auch ein illegaler MTB-Trail durchfĂŒhrt – ausgeben und im Umkehrschluß bei anderen einholen muß 🙃

[Update 30.11.2023] Das MTB-News.de-Forum hat das Thema nun auch aufgegriffen, einen Waldexperten interviewt und folgenden Artikel in die Community geworfen… Etwas reißerisch die Headline im Newsletter.

Ja – es wird verboten werden – fĂŒr alle, ĂŒberall!

♠ ♠ â™