Im Rahmen der »BundLänderGespräche« am 05.01.2021 wurde eine Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021* 14.02.2021** 07.03.2021 (*Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021; **Bund-Länder-Beschluss vom 10.02.2021) beschlossen. Verschärfend gilt u. a. die bundesweite Ausdehnung des 15-km-Radius:

Für Landkreise, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten, werden die Bundesländer weitere Maßnahmen ergreifen – insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

bundesregierung.de

Neu an der »Bundes-Variante« der 15-km-Regel ist die Position des Mittelpunktes des Kreises. Bei der »Sachsen-Variante« aus dem Frühjahr 2020 maß man ab der Wohnung »15 km um den Wohnbereich«, jetzt 15 km ab dem Rand der Heimatgemeinde. Das bringt bei mir ohne es genau nachgemessen zu haben ungefähr einen Kilometer nach Osten und Süden, zwei Kilometer nach Westen und sogar drei Kilometer nach Norden. Die teilweise wiedererlangte Freiheit fühlt sich gut an ;-)

Da die 15-km-Regel bundesweit für besondere Aufregung sorgt hat DER SPIEGEL eine interaktive Karte in seine Website eingebaut, wo jeder für seine Kommune den 15-km-Umkreis anzeigen lassen kann. Bei mir sieht das so aus:

DER SPIEGEL

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