Daß die moderne Forstbewirtschaftung Bodenverhältnisse, die an »Verdun 1916« erinnern, schafft ist nahezu in Gewöhnung übergegangen und nicht ohne weiteres abzuändernde Tatsache. Scheißeaberisso.

Gegenwärtig kocht das Thema mal wieder hoch. Besonderheit dieses Mal »schwere Forsttechnik« im Nationalpark Sächsische Schweiz, der oh Wunder, dem Staatsbetrieb Sachsenforst unterliegt und der hier kräftig verdient. Dieses Mal also nicht irgendein x-beliebiger Kommunal- oder Privatwald, wo die Eigentümer machen können was sie wollen: dieses Mal ein naturgeschütztes Gebiet, wo Besucher einem ewig langen Werk an Verhaltensregeln unterworfen sind. Vieles macht Sinn, Feuer im Wald muß nicht sein und Müll hinterlassen auch nicht. Die meisten wissen das aber eh. Übertrieben ist die Radfahrerregelung (jetzt wird’s für diesen BLOG interessant). Auf der Website des NPSS steht geschrieben:

Radfahren
Auf Wanderwegen, die als Radrouten ausgeschildert sind, können Sie die Natur des Nationalparks Sächsische Schweiz auf gut 50 Kilometern erlebnisreich „erfahren“.

Konkret und auf persönliche Nachfrage heißt das, abseits der ausgeschilderten Wege »Radroute im Nationalpark« ist Radfahren ausdrücklich verboten. Dazu gehören auch Fahrwege, wo es bei der berühmten gegenseitigen Rücksichtnahme zu keinen Konflikten zwischen Radfahrern, Fußgängern und der Natur kommen sollte. Zum Beispiel auf der Fahrstraße auf den Großen Winterberg ab Schmilka. Leider sieht die Autorität im Lande Wettin das anders.

Zusammengefaßt versteht sich die Logik à la Staatsbetrieb Sachsenforst in etwa so: Radfahren macht die Natur kaputt – mehr als zwanzig Tonnen schweres Forstgerät aber nicht.

Aktueller Beitrag in der Sächsischen Zeitung und Kommentar dazu (Warum der Artikel zwei Tage nach dem Kommentar erschienen ist bleibt Geheimnis des Verfassers bei der SäZ).