22.03.2020: Die Sächsische Staatsregierung und das SMS gibt eine »Allgemeinverfügung [zum] Vollzug des Infektionsschutzgesetzes« bekannt. Interessant sind hier die »Ausgangsbeschränkungen« und inbesondere der Passus

»Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs […], allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen…«

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Ausgangsbeschraenkungen_22032020.pdf

In den Medien wird daraufhin die juristisch unkonkrete Formulierung »im Umfeld des Wohnbereichs« hart diskutiert. Ansinnen der Staatsregierung, des SMI und des SMS ist laut wiederholter Information im täglich stattfindenden »Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung« eine Vermeidung von persönlichen Kontakten, d. h., alles, was man alleine macht ist erlaubt. Es wird ferner an den gesunden Menschenverstand appelliert. Von der Polizei Sachsen gab es folgende Aussage auf eine Anfrage:

https://www.facebook.com/polizeisachsen.info/

Unterm Strich wirken die Maßnahmen zur COVID-19-Eindämmung recht realistisch und besonnen gewählt, eine Einschränkung des Sports ist im Individualbereich nicht zu verspüren.

STRAVA-Aktivität